Kirchenpflege
Der Kirchenpfleger wird in der Diözese Rottenburg Stuttgart vom Kirchengemeinderat auf 6 Jahre gewählt. Er ist Ehrenbeamter auf Zeit und beratendes Mitglied des Kirchengemeinderats. Seine Aufwandsentschädigung orientiert sich am Haushaltsvolumen der Kirchengemeinde. Der Kirchenpfleger unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuervermögens. Dazu gehören insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung.
Quelle: §61f. Kirchengemeindeordnung/KGO vom 01. Juli 2002
Warthausen
Franz Hipp
Tel. 07351/802272
Birkenhard
Irmgard Weiler
Tel. 07351/74556